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Schweigepflicht

Die Schweigepflicht dient dem unmittelbaren Schutz der Privatsphäre einer Person. Die Schweigepflicht schützt aber auch die Fachperson, Informationen über Klientinnen & Klienten nicht freigeben zu müssen. Die berufliche Schweigepflicht stellt somit eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen behandelnder Fachperson, Klientinnen und Klienten dar. Dieses Vertrauen ist die Basis für eine professionelle und fachgerechte Ausübung von Gesundheitsberufen. Das Missachten der Schweigepflicht hat strafrechtliche Folgen für Fachpersonen.

 

In gewissen Fällen macht es Sinn, Klientendaten mit anderen Fachpersonen austauschen zu können. Diese Weitergabe von sensiblen Personendaten ist nur unter streng zu befolgenden gesetzlichen Vorschriften möglich. 

Die Schweigepflicht kann mit einer schriftlichen Einverständniserklärung seitens der Klientin, des Klienten teilweise oder ganz aufgehoben werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Schweigepflichtsentbindung" der Fachperson. Diese Einwilligung der Klientin oder des Klienten wird durch deren/dessen Unterschrift bezeugt.

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